Klinik für manuelle Therapie Hamm

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Qualitätsbericht

Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 SGB V

Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser dazu, einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet,

im Abstand von zwei Jahren,

erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt.

Hier können Sie den Qualitätsbericht der Klinik für Manuelle Therapie einsehen und/oder downloaden.

Qualitätsbericht 2006

 

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